ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Version 3 – 01/2021

1 - VORBEMERKUNG

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Kaufvertrag von Material/Ausrüstung/Waren/Produkten, /Serviceleistungen, im Folgenden “der Produkte“, der mit der Gesellschaft FILLON TECHNOLOGIES, im Folgenden "der Verkäufer", und dem Kunden, im Folgenden "der Kunde", vereinbart wurde, vorbehaltlich der Änderungen, welche die beiden Parteien durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung und unter Ausschluss aller anderen Schriftstücke des Kunden und insbesondere seiner eigenen allgemeinen Einkaufsbedingungen einbringen.

2 - VERTRAG

2.1 Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen:

- Mit der Annahme des Vorschlags durch den Kunden/dem verbindlichen Angebot durch den Verkäufer innerhalb der im Vorschlag/Angebot angegebenen Frist, vorbehaltlich die Bestellung dem Vorschlag/Angebot in jeder Hinsicht entspricht.

- Mit der vom Kunden aufgegebenen Bestellung, die durch den Verkäufer in der Form einer "Bestellbestätigung" schriftlich akzeptiert wird.

2.2 Jede durch den Kunden angeforderte Änderung oder Stornierung der Bestellung muss vom Verkäufer schriftlich akzeptiert werden. Der Kunde muss alle Kosten tragen, die dem Verkäufer mit der Änderung oder Stornierung der Bestellung entstehen.

3 - VERPACKUNGEN

Die im Angebot oder der Bestätigung der Bestellung des Verkäufers angegebenen Preise beinhalten die in einfache Kartons verpackten Waren mit Ausnahme zwischen den Parteien in schriftlicher Form vereinbarter Schutzmittel.

4 - PREISE

Die Preise werden exklusive Steuern ab Werk angegeben und nach den geltenden Tarifen am Tag der Aufgabe der Bestellung festgelegt, außer im Falle anderer schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien.

5 - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Die Rechnungen sind bar zu zahlen, ohne Skonto, sofern nicht anders schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

5.2 Jede bei Fälligkeit nicht erfolgte Zahlung:

  • Führt zu Strafzahlungen durch den Kunden, festgelegt auf das Dreifache des gesetzlichen Zinssatzes. Gemäß Artikel L. 441-6 HGB sind diese Strafen auf Verlangen des Verkäufers ohne Mahnung fällig. Im Falle der Zahlung nach dem auf der Rechnung vermerkten Zahlungstermin wird eine pauschale Entschädigung für Inkassogebühren in Höhe von vierzig (40) Euro an den Verkäufer fällig. Wenn die vom Verkäufer aufgebrachten Inkassogebühren den Betrag dieser pauschalen Entschädigung nachweislich übersteigen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, eine zusätzliche Entschädigung einzufordern.
  • Führt zur Verwirkung der für die Zahlung von anderen Rechnungen gewährten Frist und zur Einforderbarkeit aller noch fälligen Beträge oder nach Wahl des Verkäufers zur Rückgabepflicht der Produkte.

Führt zur Aussetzung aller Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung.

 

6 - LIEFERUNG

6.1 Liefermodalitäten und Übertragung von Risiken und Kosten

6.1.1 Liefermodalitäten

Die Lieferungen erfolgen nach dem zwischen den Parteien festgelegten Incoterm CCI 2020, DAP oder FCA.

Die Lieferungen erfolgen in der hiervor definierten Standardverpackung.

6.1.2 Übertragung von Risiken und Kosten

Die Risiken sowie die Kosten gehen gemäß dem geltenden Incoterm CCI 2020 und unbeschadet der nachstehenden Eigentumsvorbehaltsklausel auf den Kunden über.

6.2 Zeitpunkt der Lieferung oder Verfügbarkeit

Die Lieferfristen sind Richtwerte und beginnen ab dem Tag, an dem der Kunde dem Verkäufer alle notwendigen technischen Informationen für die Ausführung der Bestellung bereitgestellt und die Kredit- und/oder Zahlungsmittel in schriftlicher Form vorgesehen hat, wie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart. Die Überschreitung der Lieferfristen gibt kein Anrecht auf Schadensersatz, Abzüge oder Stornierung der laufenden Bestellungen durch den Kunden.

Auf jedem Fall übernimmt der Verkäufer keine Haftung für Lieferverzögerungen, die aufgrund höherer Gewalt entstehen. Wenn ein Ereignis mehr als 30 Tagen nach seinem Auftreten anhält, kann der Kaufvertrag von der zuerst handelnden Partei gekündigt werden, ohne dass eine der Parteien auf die Gewährung von Schadensersatz berechtigt ist.

6.3 Empfang von Produkten

6.3.1 Von Fillon organisierter Transport von Produkten

Für den Fall, dass der Kunde den Verkäufer beauftragt, den Transport der Produkte zu organisieren, liegt es in der Verantwortung des Kunden, die Produkte bei Erhalt zu überprüfen. Jede Anomalie in Bezug auf die Produkte (fehlendes Produkt, falscher Artikel, Beschädigung oder offensichtlicher Mangel) muss vom Kunden in Form von handschriftlichen, klaren, präzisen und vollständigen Vorbehalten auf dem Frachtbrief vermerkt werden, von dem der Kunde eine Kopie aufbewahrt, gemäß Artikel 6.3.3 hiernach.

6.3.2 Abholung durch den Kunden oder seinen Spediteur

Der Kunde oder der von ihm beauftragte Spediteur ist verpflichtet, die Anzahl der Packstücke oder Paletten (bei palettierten Packstücken) und die Übereinstimmung der Artikel mit der Bestellung sowie die offensichtliche Mangelfreiheit bei der Abholung der Ware beim Verkäufer zu überprüfen.

Folglich muss jede Anomalie in Bezug auf die Produkte (falscher Artikel, fehlendes Produkt, offensichtlicher Mangel) vom Kunden oder seinem Spediteur in Form von handschriftlichen, klaren, präzisen und vollständigen Vorbehalten auf dem Lieferschein vermerkt werden, gemäß Artikel 6.3.3 hiernach.

6.3.3 Beschwerde

6.3.3.1 Für Frankreich

Es obliegt dem Kunden, bei offensichtlichen Transportschäden zum Zeitpunkt der Lieferung ausdrückliche Vorbehalte auf den Lieferscheinen mit genauer Beschreibung der beschädigten oder fehlenden Waren/Mengen/Artikeln deutlich zu vermerken.

Diese Vorbehalte müssen dem Spediteur per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Lieferung gemäß den Bestimmungen von Artikel L.133-3 des französischen Handelsgesetzbuches bestätigt werden, wobei eine Kopie an den Verkäufer zu senden ist.

Beschwerden über offensichtliche Mängel oder die Nichtübereinstimmung des gelieferten Produkts müssen auf den Lieferscheinen vermerkt und dem Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von drei Tagen nach der Ankunft der Produkte mitgeteilt werden. Es obliegt dem Kunden, alle Nachweise zum Bestehen der festgestellten Mängel oder Anomalien zu erbringen.

6.3.3.2 Für internationale Abwicklung

Bei offensichtlichen Transportschäden obliegt es dem Kunden, am Tag der Lieferung selbst auf den Lieferscheinen ausdrückliche Vorbehalte mit genauer Beschreibung der beschädigten oder fehlenden Ware/Mengen/Artikel zu vermerken.

Bei nicht offensichtlichen Schäden kann der Kunde innerhalb von sieben Tagen ab dem Tag nach der Lieferung gemäß den Bestimmungen von Artikel 30.1 CMR klare und präzise Vorbehalte schriftlich an den Spediteur richten, mit Kopie an den Verkäufer.

7 - ZOLLFORMALITÄTEN

Da der Verkäufer nicht befugt ist, solche Formalitäten durchzuführen, wird für Ausfuhrzollformalitäten ein registrierter Zollvertreter beauftragt, wobei die Kosten für diese Ausfuhranmeldung gemäß Incoterm FCA oder DAP vom Verkäufer getragen werden und der Kunde für die Einfuhrzollformalitäten und die damit verbundenen Kosten verantwortlich ist. Wenn das Papierformat erforderlich ist, muss sich der Spediteur des Kunden an den registrierten Zollvertreter wenden, um das Dokument abzuholen. Ist das elektronische Format ausreichend, wird der Verkäufer dem Kunden das Dokument per E-Mail zusenden, sobald es verfügbar ist.

8 - EIGENTUMSVORBEHALT

Die Eigentumsübertragung der Waren erfolgt gemäß Artikel L 624-16 HGB erst nach vollständiger Bezahlung ihres Hauptbetrags samt Nebenkosten und Zinsen.

 

Im Falle der ausbleibenden Zahlung des Kunden des gesamten oder eines Teils des Preises, wobei darauf hingewiesen wird, dass die bloße Übergabe von Handelspapieren oder anderen Wertpapieren, die eine Zahlungsverpflichtung verbriefen, keine Bezahlung darstellt, hat der Verkäufer das Recht, die verkauften Waren zu beanspruchen oder deren Rückgabe zu fordern, auf Kosten, Gefahr und Haftung des Kunden und unbeschadet seines Rechts auf Stornierung der laufenden Verkäufe.

Der Kunde muss daher auf die Erhaltung des Materials achten und es gegen Schäden und Verluste versichern und im Falle der völligen oder auch teilweisen Zerstörung, selbst unter unvorhersehbaren Umständen, bei höherer Gewalt oder aufgrund eines Dritten, gemäß § 1137 des Bürgerlichen Gesetzbuches für seine Wiederherstellung oder seinen Ersatz sorgen.

Solange das Eigentum am Material nicht auf den Käufer übertragen wurde, ist es verboten, einem Dritten eine beliebige Sicherheit an diesem Material zu gewähren oder es ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers an einen Dritten zu übertragen.

Diese Bestimmungen beeinträchtigen ab der Bereitstellung des Materials nicht die Übertragung des Risikos von Verlust und Schäden am Material an den Kunden, gemäß Artikel 5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9 - GARANTIE - HAFTUNG

Fillon Technologies garantiert ihre Ausrüstung gegen alle Material- oder Herstellungsfehler, die bei normalem Gebrauch des Gerätes innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten erfolgen können.

Die allgemeinen Garantiebedingungen von Fillon Technologies sind im Anhang zu diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen aufgeführt.

10 - GERICHTSBARKEIT UND ANWENDBARES RECHT

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen französischem Recht.

Für alle Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Kunden sind ausdrücklich die Gerichte zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich der Sitz des Verkäufers gelegen ist.

FILLON TECHNOLOGIES SAS mit einem Kapital von 5.435.130 €, HRN CHARTRES –

Firmensitz: 2 Route de Houdan. 28210 FAVEROLLES, Frankreich · USt-Id-Nr.:  FR 42 420 213 225 - HRN 420 213  225

GEWÄHRLEISTUNG        

Version 5 – 18/12/2020

     

DAUER DER GARANTIE

FILLON TECHNOLOGIES garantiert ihre Ausrüstung gegen alle Material- oder Herstellungsfehler, die bei normalem Gebrauch des Gerätes innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten erfolgen können. Diese Garantie beginnt ab dem Rechnungsdatum.

Die Garantie der Ersatzteile gilt über einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Rechnungsdatum.

Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien werden nicht garantiert

(siehe Dokument Verbrauchsmaterialien – Verschleißteile in unseren Bedienungsanleitungen).

ANWENDUNGSBEREICH DER GARANTIE

Von der unentgeltlichen Reparatur des im Werk als schadhaft befundenen Teils oder dessen Austausch, im Ermessen von FILLON TECHNOLOGIES, bis zur Reparatur der eventuellen Folgeschäden, die wegen dieses Defekts an anderen Teilen der Ausrüstung verursacht wurden.

 

Die Garantie gilt nicht bzw. deckt nicht:

  • Bei einem Unfall, bei Böswilligkeit, Fahrlässigkeit, Nichtbeachtung der von FILLON TECHNOLOGIES definierten Nutzung- und Wartungsbedingungen, bei der Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht die vorgeschriebenen Standards erfüllen.
  • Die Garantie gilt nicht bei Defekten, deren Ursprung auf die Installation und Anordnung der Räumlichkeiten, die Elektroinstallation oder die Qualität des zugeführten Stroms zurückzuführen ist und im Allgemeinen bei allen Schäden in Verbindung mit der Umgebung der Ausrüstung.
  • Die Garantie gilt nicht bei Defekten, deren Ursache ein während des Transports oder wegen unsachgemäßer Handhabung verursachter Schaden ab dem Ort der Übertragung der Risiken ist, wie im Vertrag definiert.
  • Bei einem Unfall, bei Böswilligkeit, Fahrlässigkeit, Nichtbeachtung der von FILLON TECHNOLOGIES definierten Nutzung- und Wartungsbedingungen, bei der Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht die vorgeschriebenen Standards erfüllen.
  • Für Elemente der Ausrüstung, die umgebaut wurden, sowie für Folgen (Fehlfunktion, Beschädigung, Verschleiß usw.) des Umbaus auf die anderen Teile der Ausrüstung.
  • Die Garantie findet keine Anwendung auf die indirekten Folgen eines eventuellen Defekts (Betriebsverlust, Ausfallzeiten usw.).
  • Die Garantie deckt keine als Verbrauchsmaterialien betrachteten Elemente wie Riemen, Sicherungen, Lampen, Rollen, Teile aus Plexiglas und Dichtungen.
  • Bei Folgen der Verwendung von Teilen und Verbrauchsmaterialien, die von FILLON TECHNOLOGIES nicht zugelassenen wurden.
  • Bei Folgen der Montage von zugelassenen Teilen ohne Einhaltung der Empfehlungen von FILLON TECHNOLOGIES.
  • Bei durch Ereignisse höherer Gewalt verursachten Schäden: Brand, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben.
  • FILLON TECHNOLOGIES übernimmt keine anderen Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten als die im Rahmen dieser Garantiebedingungen angegeben.

 

WIE FUNKTIONIERT DIE GARANTIE?

Alle Garantieansprüche müssen beim Kundendienst von FILLON TECHNOLOGIES oder beim lokalen autorisierten Dienstleister geltend gemacht und alle Einzelheiten über die Umstände und die Art des Defekts dargelegt werden.

Das defekte Element muss an FILLON TECHNOLOGIES zurückgeführt je nach den Anweisungen des Kundendienstes von FILLON TECHNOLOGIES.

Hat der Käufer die Kosten und Risiken des Transports zu den Einrichtungen von FILLON TECHNOLOGIES zu tragen.

Das reparierte oder ersetzte Teil wird von FILLON TECHNOLOGIES zurückgeschickt.

Der Aus- und Einbau der ausgetauschten oder reparierten Teile wird von für diesen Zweck ausgebildetem Personal durchgeführt.

Im Falle das Eingreifen von FILLON TECHNOLOGIES vor Ort über den Rahmen der Garantie hinausgeht, werden die Kosten für Arbeit, Fahrt und Unterkunft von FILLON zu den geltenden Preisen berechnet.

Die im Rahmen der Garantie ausgetauschten Teile werden nur für die verbleibende Dauer der Garantie gedeckt.

Garantie von versteckten Mängeln

Gemäß Artikel 1641 und folgende des Bürgerlichen Gesetzbuches haftet FILLON TECHNOLOGIES für versteckte Mängel an der verkauften Ware.

Verfügbarkeit der Ersatzteile:

Die Ersatzteile sind für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Rechnungsdatum verfügbar.

Einstellung der Vermarktung eines Produkts :

Die Lieferung von Komponenten (Farbrührregale, Arbeitsplatten, Lagerregale, Aufsätze...) ist auf 1 Jahr nach dem Datum der Einstellung der Vermarktung eines Produkts begrenzt.

BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DAISY WHEEL

Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Bedingungen für Daisy Wheel:

Die Flaschen und Verschlüsse haben eine Garantie von bestimmter Dauer oder eine maximale Anzahl der Nutzungen (wobei die erste eingetretene Bedingung zählt):

Flaschen 0,5 l und 1 l

Maximale Anzahl der Befüllungen = 40

Maximale Verwendungsdauer = 24 Monate

Dosierventile 0,5 l und 1 l

Maximale Verwendungsdauer = 24 Monate

Die Garantie deckt nicht:

  • Die Folgen einer Änderung der Netzwerkkonfiguration (Anschlüsse, Adressen, ändern Passwort) und einer Deinstallation der Software für den Betrieb der Ausrüstung (siehe Netzwerkinstalation - Installationsregeln).
  • Die Folgen einer Installation ohne die Einhaltung der ATEX-Gebietseinteilung in den Räumlichkeiten des Kunden, der Entscheider und verantwortlich für den Standort der Ausrüstung bleibt.
  • Die Störungen und Schäden aufgrund der Anordnung der Räumlichkeiten, der Elektro- und Pneumatikinstallation, der Qualität des zugeführten Stroms und im Allgemeinen der Umgebung der Ausrüstung.
  • Die Störungen und Schäden aufgrund der Verwendung von Farben, die nicht von FILLON TECHNOLOGIES für Daisy Wheel parametrisiert waren, oder aufgrund von Veränderungen der mechanischen Eigenschaften dieser Farben (Viskosität usw.).
  • Die Folgen einer unsachgemäßen Verwendung der Ausrüstung (ungeschultes Personal, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit), einer Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen (Fehlen

des Rührens und Filterns während der Füllphase der Flaschen usw.) oder einer Zweckentfremdung der Ausrüstung.

  • Die Schäden oder Störungen aufgrund der Nichteinhaltung der Wartungsempfehlungen von FILLON TECHNOLOGIES (Pop-up Steuerungssoftware Daisy Wheel, Dokumentation, jährliche Überprüfung).

Verfügbarkeit der Ersatzteile:

Die Ersatzteile sind für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Rechnungsdatum verfügbar.

Jährliche Wartung:

Die Durchführung des jährlichen Überprüfungsvorgangs verlängert keinesfalls die ursprüngliche Garantiezeit von 24 Monaten.