Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern müssen jährlich ihren Gleichstellungsindex berechnen und veröffentlichen. Diese Verpflichtung fällt in den Rahmen des französischen „Avenir“-Gesetzes vom 5. September 2018, welches darauf abzielt Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu beseitigen.
Zur Berechnung dieses Indexes wurden vier Kriterien definiert, wobei maximal 100 Punkte erreicht werden können. Diese heben die Punkte hervor welche man bearbeiten muss, wenn diese Ungleichheiten ungerechtfertigt sind.
In diesem Zusammenhang freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass alle durchgeführten Maßnahmen zur Bekämpfung von Ungleichheiten, insbesondere der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern, zu folgendem Index geführt hat :
- 84 von 100 bis 2022
- Indikator Lohngefälle: 36
- Indikator Abweichung der individuellen Erhöhungsraten: 35
- Indikator Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub: unberechenbar
- Indikator für hohe Gehälter: 0
Diese Werte zeigen unser Engagement für die Gleichberechtigung der Geschlechter am Arbeitsplatz.
Unsere Verbesserungsziele für das nächste Jahr betreffen den Indikator Lohngefälle und die Parität unter den zehn am höchsten bezahlten Mitarbeitern.
Wir werden uns bemühen, bei beiden Indikatoren höhere Punktzahlen zu erreichen, indem wir stärker darauf achten, dass Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn im Unternehmen gleich behandelt werden.
Wir werden auch auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei der Gehaltsentwicklung und der internen Beförderung in Führungs- oder Managementpositionen achten sowie auf die Gleichbehandlung von Bewerbungen beider Geschlechter, insbesondere bei der Einstellung in Führungs- oder Managementpositionen.